Gastaufnahmevertrag
Gastaufnahmevertrag
Die Buchung einer Ferienwohnung begründet einen Mietvertrag mit folgenden Rechten und Pflichten für Gastgeber und Gast:
- Der GAV ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist. Oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des GAV verpflichtet den Gastgeber und Gast zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet bei Nichteinhaltung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast verpflichtet sich bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
- Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung in Ferienhäusern 10 % des Übernachtungspreises.
- Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu zahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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Wenn Ihre Reise aufgrund von Corona nicht stattfinden kann, können Sie Ihre Buchung kostenlos stornieren. Dies gilt im Falle eines Aufenthaltsverbots oder eines behördlichen Reiseverbots. Die Anzahlung wird auf Wunsch zurückerstattet. Die Anzahlung kann auch in einen Gutschein umgewandelt werden oder die Buchung kann verschoben werden. Wenn die Buchung verschoben wird, behalten wir die Anzahlung und der endgültige Buchungspreis wird an den neuen Zeitraum angepasst.